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Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur EU-KI-Verordnung, zu unseren Schulungspaketen für Unternehmen und zu Kooperationsmöglichkeiten für Fortbildungsanbieter
Grundlagen der EU-KI-Verordnung
Die EU-KI-Verordnung (auch AI Act genannt) ist die weltweit erste umfassende gesetzliche Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Sie trat im August 2024 in Kraft und gilt für alle Unternehmen, die KI-Systeme in der EU entwickeln, anbieten oder einsetzen – unabhängig davon, ob das Unternehmen seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat. Die Verordnung stuft KI-Systeme nach ihrem Risikograd ein und legt je nach Kategorie unterschiedliche Anforderungen fest: von minimalen Transparenzpflichten bis hin zu strengen Zulassungs- und Schulungsanforderungen für sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme.
Die Verordnung richtet sich an Anbieter (Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder vermarkten), Betreiber (Unternehmen, die KI-Systeme im geschäftlichen Kontext einsetzen) sowie an deren Mitarbeitende. Betroffen sind Unternehmen jeder Größe – also auch KMU und Selbstständige – wenn sie KI-Systeme nutzen, die unter die Verordnung fallen. Besonders relevant ist die Verordnung für Branchen wie Personalwesen, Finanzdienstleistungen, Gesundheit, Bildung und öffentliche Verwaltung.
Als Hochrisiko-KI gelten Systeme, die in sensiblen Bereichen eingesetzt werden und potenziell erhebliche Auswirkungen auf Grundrechte oder die öffentliche Sicherheit haben können. Dazu zählen unter anderem KI-Systeme zur Personalauswahl und Bewerberfilterung, zur Kreditwürdigkeitsprüfung, zur medizinischen Diagnostik, in der Strafverfolgung sowie im Bildungsbereich. Für Hochrisiko-KI-Systeme gelten besonders strenge Anforderungen: Konformitätsbewertungen, Registrierungspflichten, technische Dokumentation und – zentral für Unternehmen – Schulungspflichten für das eingesetzte Personal.
Artikel 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden, die mit diesen Systemen arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Diese sogenannte „AI Literacy"-Pflicht gilt seit Februar 2025 und umfasst technisches Grundverständnis, Kenntnisse über Risiken und Grenzen von KI sowie Wissen über die rechtlichen Anforderungen. Die Schulung muss dem jeweiligen Aufgabenbereich der Mitarbeitenden entsprechen und dokumentiert werden. Unser Kurs ist speziell auf diese Anforderung ausgerichtet und liefert den rechtssicheren Nachweis.
Die EU-KI-Verordnung sieht empfindliche Bußgelder vor: Bei Verstößen gegen die Grundpflichten – etwa fehlende Schulungen oder unzureichende Dokumentation – drohen Geldbußen von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere im Bereich verbotener KI-Praktiken, können Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes verhängt werden. Das Sanktionsregime ist vergleichbar mit dem der DSGVO. Die zuständigen nationalen Behörden sind befugt, Audits durchzuführen und Verstöße zu ahnden.
Die Verordnung wird schrittweise angewendet. Die Schulungspflicht nach Artikel 4 gilt bereits seit Februar 2025. Ab August 2026 tritt die Verordnung mit vollem Geltungsbereich in Kraft – dann greifen auch die umfassenden Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme. Unternehmen sollten jetzt handeln, um rechtzeitig aufgestellt zu sein und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Informationen für Unternehmen mit mehreren Mitarbeitenden
Die Schulungspflicht nach Artikel 4 gilt für alle Mitarbeitenden, die beruflich mit KI-Systemen in Berührung kommen – unabhängig davon, ob sie die Systeme selbst entwickeln, operativ einsetzen oder Entscheidungen auf Basis von KI-Ergebnissen treffen. Das schließt Führungskräfte, HR-Verantwortliche, IT-Abteilungen, Projektleiter und operative Mitarbeitende ein. Im Zweifelsfall empfehlen wir eine breite Schulung, da die Nachweispflicht im Streitfall beim Unternehmen liegt und eine lückenhafte Schulungsdokumentation Haftungsrisiken erzeugt.
Die formale Schulungspflicht nach Artikel 4 bezieht sich auf alle Betreiber von KI-Systemen, nicht nur auf Hochrisiko-KI. Auch wer KI-Werkzeuge im Alltag nutzt – etwa KI-gestützte Assistenzsysteme, automatisierte Kommunikationstools oder datenbasierte Entscheidungshilfen – fällt unter die allgemeine Kompetenzpflicht. Darüber hinaus schützt eine dokumentierte Schulung vor Haftungsrisiken: Wenn ein Mitarbeitender einen KI-gestützten Fehler begeht und keine Schulung nachgewiesen werden kann, ist die Haftungssituation für das Unternehmen ungünstig. Eine Schulung ist daher auch präventiv sinnvoll.
Wir bieten vier Pakete: Starter (bis 5 Personen, 490 € netto), Business (bis 10 Personen, 790 € netto), Professional (bis 25 Personen, 1.490 € netto) und Corporate (bis 50 Personen, 1.990 € netto). Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Für Unternehmen mit mehr als 50 Teilnehmenden erstellen wir ein individuelles Angebot. Alle Pakete beinhalten den vollständigen Kurszugang, das offizielle Teilnahmezertifikat sowie das zentrale Dashboard zur Verwaltung Ihrer Teilnehmenden. Weitere Details finden Sie auf unserer Seite „Für Unternehmen".
Nach Auftragsbestätigung erhalten Sie einen Administrationszugang über unsere Lernplattform. Von dort laden Sie Ihre Mitarbeitenden per E-Mail ein – sie erhalten persönliche Zugangsdaten und können sofort starten. Es ist keine Installation erforderlich, der Kurs läuft vollständig im Browser. Wir melden uns nach Ihrer Anfrage werktags innerhalb von 24 Stunden mit allen Details.
Ja. Über den Administrationszugang sehen Sie jederzeit, welche Mitarbeitenden den Kurs gestartet, unterbrochen oder abgeschlossen haben. Zertifikate können jederzeit heruntergeladen und archiviert werden – ideal für interne Compliance-Dokumentation und behördliche Nachweise. Technisches Vorwissen ist dafür nicht erforderlich.
Der Kurszugang ist für 12 Monate ab Einladungsdatum aktiv. In diesem Zeitraum können Mitarbeitende die Inhalte beliebig oft aufrufen und wiederholen. Falls Sie einen längeren Zugriffszeitraum benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Ja. Das Zertifikat dokumentiert die absolvierte Schulung nach Artikel 4 EU-KI-Verordnung und ist für den Nachweis gegenüber Behörden, im Rahmen von Audits sowie für interne Compliance-Zwecke geeignet. Es enthält Name des Teilnehmenden, Kursbeschreibung, bestandener Test und Ausstellungsdatum. Der Kurs wurde von einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf den Anforderungen der EU-KI-Verordnung entwickelt.
Nein. Der Kurs ist so konzipiert, dass er ohne technische Vorkenntnisse verständlich ist. Er richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus allen Unternehmensbereichen – von der Geschäftsführung bis zu operativen Mitarbeitenden. Vermittelt werden rechtliche Grundlagen, praktische Handlungsempfehlungen und der sichere Umgang mit KI im Arbeitsalltag.
Die EU-KI-Verordnung schreibt keine feste Wiederholungsfrequenz vor, fordert aber, dass die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden dem jeweiligen Stand entspricht. Da sich das Feld der KI und die regulatorische Praxis weiterentwickeln, empfehlen wir, die Schulung in regelmäßigen Abständen – etwa alle zwei Jahre – zu wiederholen oder bei wesentlichen Änderungen der eingesetzten Systeme zu aktualisieren.
Ja. Unternehmen erhalten nach Vertragsabschluss eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, die allen buchhalterischen Anforderungen entspricht.
Informationen für Fortbildungsanbieter
Der Kurs kann auf drei Wegen bereitgestellt werden: als fertig produzierte Videodateien mit Einblendungen zur eigenen Weiterverwendung, über eine direkte Verlinkung auf unsere Lernplattform oder – auf Anfrage – im SCORM-Format für die Integration in externe LMS-Systeme. Welches Format am besten zu Ihrer Plattform passt, klären wir gemeinsam im Erstgespräch.
Wir bieten vier Grundmodelle: Lizenzvereinbarung (einmalige Grundgebühr für das Nutzungsrecht), Umsatzbeteiligung (keine Vorabkosten, anteilige Beteiligung pro Teilnehmer), kombiniertes Modell (moderate Grundgebühr plus Beteiligung – dieses Modell haben wir bereits erfolgreich mit einem Partner etabliert) und White-Label (Kurs unter Ihrem eigenen Branding). Weitere individuelle Modelle sind auf Anfrage möglich.
Im White-Label-Modell ist eine Anpassung des Brandings möglich – Logointegration, Farbgebung und Kursbezeichnung können auf Ihren Auftritt abgestimmt werden. Umfang und Kosten richten sich nach dem Anpassungsaufwand und werden individuell vereinbart.
Nein. Wir sind offen für Kooperationen ab jeder Größenordnung. Entscheidend ist, dass das Modell zu Ihrer Plattform und Ihrem Geschäftsmodell passt – nicht ein bestimmtes Teilnehmervolumen.
Ja. Der Kurs behandelt die EU-KI-Verordnung, die EU-weit gilt. Eine Kooperation mit Fortbildungsanbietern aus dem gesamten deutschsprachigen Raum – Deutschland, Österreich und Schweiz – ist ausdrücklich möglich und willkommen.
Zum Kurs und Zertifikat
Der Kurs umfasst rund 2,5 Stunden Videomaterial. Inklusive Abschlusstest sollten Teilnehmende etwa 3 Stunden einplanen. Die Inhalte können flexibel und im eigenen Tempo bearbeitet werden – eine Unterbrechung und spätere Fortsetzung ist jederzeit möglich. Das macht den Kurs ideal für den normalen Arbeitsalltag ohne feste Termine.
Der Kurs vermittelt: Grundlagen und Funktionsweise von KI, Anwendungsfelder und Risiken im Unternehmenskontext, Risikoklassen nach EU-KI-Verordnung, die Schulungspflicht nach Artikel 4 und ihre praktischen Konsequenzen, ethische Leitlinien und Transparenzanforderungen sowie konkrete Handlungsempfehlungen für den sicheren KI-Einsatz im Arbeitsalltag. Alle Inhalte wurden von einem Rechtsanwalt entwickelt und auf die Anforderungen der EU-KI-Verordnung abgestimmt.
Das Zertifikat dokumentiert die Schulung nach Artikel 4 EU-KI-Verordnung und erfüllt die formalen Anforderungen an den Kompetenznachweis. Es kann gegenüber Behörden, bei Audits und für interne Compliance-Zwecke verwendet werden. Der Kurs wurde von einem Rechtsanwalt entwickelt, der auf das Thema EU-KI-Verordnung spezialisiert ist.
Am Ende des Kurses absolvieren Teilnehmende einen Multiple-Choice-Test. Nach erfolgreichem Bestehen wird das Zertifikat automatisch generiert und steht sofort als PDF zum Download bereit. Teilnehmende, die den Test nicht beim ersten Versuch bestehen, können ihn wiederholen.

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